Öl- und Gasfeuerungskontrolle
Die Firma Rigoleth SA führt amtliche Feuerungskontrollen bei Öl-, Gas und Holzfeuerungen durch.
Gemäss Artikel 13 Absatz 3 der Luftreinhalteverordnung (LRV) sind Feuerungen jede 2. Heizsaison spätestens aber alle 2 Jahre zu kontrollieren. Sind alle LRV-Emissionsgrenzwerte abzüglich der Messunsicherheit (F-Wert) unter-schritten und wird die kondensierende Wärme im Abgas ausgenutzt, wird bei Ölfeuerungen bis 70 kW ein Bonus gewährt und der Messturnus auf 4 Jahre verlängert.
Wir sind ausgebildete Feuerungskontrolleure mit eidg. Fachausweis und überprüfen auch Ihre Anlage.
Holz-Feuerungskontrolle
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